Ernährungsberatungdiese Kosten übernehmen die Krankenkassen
Von einer Ernährungsberatung können viele Menschen profitieren. Jedoch bleibt oft die Frage offen, ob die anfallenden Kosten für eine medizinische Ernährungsberatung von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt übernommen werden und wie sich der zu zahlende Eigenanteil zusammensetzt.
Je nach Krankenkasse fällt der Erstattungsbetrag unterschiedlich aus. Teilweise gibt es da starke Schwankungen. Zusätzlich können verschiedene Zuschüsse für präventive und kurative Beratungen greifen.
Es ist daher nicht einfach, den Überblick über die Kosten und Erstattungsmöglichkeiten zu behalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bis zu welcher Höhe eine professionelle Ernährungsberatung abgedeckt wird.
Übersicht der Kostenübernahme gesetzlicher Krankenversicherungen
- 30 bis 100 % der Kosten werden von der jeweiligen GKV für eine zertifizierte Ernährungsberatung bezuschusst.
- Bis zu 100 % der Kosten können bei Personen unter 18 Jahren bzw. bei Personen, die von einer Zuzahlung befreit sind, übernommen werden. Allerdings nur bis zum Maximalbetrag der Krankenversicherung.
- 80 bis 85 % der Kosten werden in den meisten Fällen bei Personen über 18 Jahren übernommen, bis zum festgesetzten Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Kosten, die über den Maximalbetrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen oder von den Richtlinien der Versicherung ausgeschlossen sind, muss der Patient als Eigenanteil selbst übernehmen.
- Wichtiger Hinweis: Reichen Sie vor Ihrer ersten Sitzung bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag sowie eine „Verordnung für Ernährungsberatung“ ein.
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Kleines Rechenbeispiel
Im Durchschnitt kostet eine Sitzung bei der Ernährungsberatung rund 60 Euro. Der Betrag muss für bis zu fünf Sitzungen vom Patienten vorgestreckt werden. Das bedeutet eine Vorkasse von 300 Euro. Allerdings ist dies nur möglich, wenn er bei seiner Krankenkasse im Vorfeld einen Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung eingereicht hat. Ist die letzte Sitzung absolviert, erhält der Patient einige Wochen später von seiner Krankenkasse bspw. 160 Euro zurück, was eine Kostenübernahme von 53,3 Prozent bedeutet. Der Eigenanteil lag damit bei 140 Euro, also 46,7 Prozent.
Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse – Voraussetzungen
Die Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung basiert auf einem bestimmten Paragrafen im Sozialgesetzbuch. Durch den Paragrafen 43 des SGB V werden den gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen erlaubt, die einer Zustandsverbesserung chronisch kranker Patienten dienen. Unter diesen fördernden bzw. rehabilitierenden Maßnahmen gehört auch gesunde Ernährung.
Wichtig ist in diesem Fall der Faktor „Notwendigkeit“. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten, sofern bei einem erkrankten Patienten ein medizinischer Grund vorliegt, der durch eine professionelle Ernährungsberatung bedient werden kann. Aufgrund dessen wird von der Krankenkasse die Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes verlangt.
Reichen Sie bestenfalls die Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit einem Kostenvoranschlag Ihres Ernährungsberaters mit ein. Dieser wird ebenfalls von der Kasse gewünscht, wenn oftmals auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Folglich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwischen 80 und 85 Prozent der Beratungskosten bis zu dem Maximalbetrag der jeweiligen Kasse.
Diese Erkrankungen sind für eine Kostenübernahme qualifiziert
Die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung spielt bei Krankenkassen eine sehr wichtige Rolle. Es kommen in erster Linie Patienten infrage, deren Erkrankung aufgrund falscher Ernährung (mit)verursacht wurde und bei denen eine Umstellung des Ernährungsverhaltens zur Förderung des Gesundheitszustandes beitragen kann.
Folgende Erkrankungen fallen dabei in das Raster einer von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckten Ernährungsberatung:
- Krebserkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. Bluthochdruck)
- Stoffwechselerkrankungen (u.a. erhöhte Blutfette, Gicht, Diabetes mellitus)
- Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien (u.a. Histamin‑, Fruktose‑, Laktoseintoleranz)
- Zöliakie und Glutenunverträglichkeit
- Mangel- und Fehlernährung (u.a. Adipositas)
- Erkrankungen der Verdauungsorgane (u.a. Lieber- und Nierenerkrankungen)
Bezuschusste Ernährungsberatung – Inhalte und Ablauf
Um für die Krankenkasse als professionelle Ernährungsberatung zu gelten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Nationale Vereine wie der Verein für Ernährung und Diätetik (VFED) oder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), liefern dafür den Leitfaden. Ernährungsberater und Patienten können sich bei diesen Institutionen über den aktuellen Standard der professionellen Ernährungsberatung informieren.
Wichtiger Hinweis: Oftmals werden nur Beratungen zertifizierter Diätassistenten bezuschusst und anerkannt. Handelt es sich bei den Beratern hingegen um Ökotrophologen oder Ernährungswissenschaftler, wird das Vorweisen eines Beraterzertifikats als Zusatzqualifikation notwendig.
Ablauf und Inhalte einer professionellen Ernährungsberatung:
- Anamnese: Diese setzt sich aus der Befragung des Patienten und der Bestandsaufnahme zusammen. Die persönlichen Essensgewohnheiten, Essenszeiten und Mengen des Patienten werden erfragt. Des Weiteren werden bestehende Erkrankungen und Beschwerdebilder untersucht.
- Informationsübermittlung: Der Patient erhält eine ausgiebige Beratung über bedarfsgerechte Ernährung zusammen mit praxisorientierten Hilfestellungen für den Alltag.
- Umsetzung: Hier gilt es, das vermittelte Wissen in die Tat umzusetzen. Die Ernährung wird dabei schrittweise umgestellt. Sofern akute Schwierigkeiten auftreten, stehen die Berater mit Lösungsansätzen und Tipps zur Seite.
- Auswertung und Folgetermine: Um den aktuellen Zustand des Patienten mit dem gewünschten Ziel abzugleichen, werden je nach Beschwerdebild Folgetermine ausgemacht. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis eine zufriedenstellende Ernährungsumstellung umgesetzt werden konnte.
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